16.03.2020 wurde im Freistaat Bayern der Katastrophenfall ausgerufen. In diesem Zusammenhang hat uns die Ordnungsbehörde darum gebeten, ausdrücklich auf Verbote von Veranstaltungen hinzuweisen, die unbedingt einzuhalten sind. Die gesamten Maßnahmen finden Sie in der Anlage unter der Datei „2020 03 16 bayerische staatsregierung“. Unter anderem ist darin festgelegt:

„Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.“

Das betrifft auch Hochzeiten, Geburtsfeiern und ähnliche Veranstaltungen, die zum Beispiel in angemieteten Räumen stattfinden und bei denen eine größere Anzahl Menschen zusammenkommt!

Oberbürgermeister Dr Gribl hat dazu eine Videobotschaft ins Netz gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=eGIhl5AamLo

2020 03 16 bayerische staatsregierung
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